
Wir möchten unseren Kunden/-innen eine optimale Dienstleistung anbieten können. Unser integriertes Managementsystem, die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 seit dem Jahre 1997 und die SCP Zertifizierung dienen nur dem einen Ziel: Abläufe zu optimieren und Fehlern vorzubeugen.
Ein zertifiziertes Managementsystem dokumentiert nach außen die Festlegung von genormten Verfahren, Abläufen und kalkulierbaren Bedingungen. Dies genügte uns aber nicht. Als erster Personaldienstleister haben wir einen Qualitäts-Pass entworfen, der jedem Kunden darlegt, was er von uns erwarten kann. Mit dieser Qualitätsgarantie setzen wir neue Maßstäbe und zeigen, dass wir unsere Verantwortung als Personaldienstleister sehr ernst nehmen.
Mit dem SCP Zertifikat dokumentieren wir die hohe Qualität von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, die bereits seit Jahren gelebt wird. Grundvoraussetzung für den Erhalt dieses Zertifikats war u.a. eine Unfallquote, die sich unterhalb eines vorgegebenen Richtwerts bewegen musste.
SCP ist ein akkreditierter Standard, anwendbar für die Bewertung und Zertifizierung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS). Es basiert auf dem SCC-Regelwerk (Sicherheits Certifikat Contractoren), in dem alle wichtigen Anforderungen an den Aufbau und die Implementierung des AMS enthalten sind. Innerhalb des SCC-Regelwerkes beinhaltet die SCP-Checkliste die Kernanforderungen des Systems an Personaldienstleister, einschließlich der Prüfkriterien.
Diese umfassen u.a. eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter/-innen bezüglich Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie eine Dokumentation von Richtlinien für bestimmte Prozesse und deren Ergebnisse. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig; jährliche Überwachungsaudits sichern die kontinuierliche Einhaltung der Forderungen.
Als erster großer Personaldienstleister haben wir unsere Dienstleistung Personalvermittlung nach AZAV zertifizieren lassen. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Beginn des Jahres 2012 überarbeitet wurde.
Aus- und Weiterbildungsunternehmen, private Arbeitsvermittler oder Zeitarbeitsfirmen, die mit der Bundesagentur für Arbeit bzgl. Transfergeschehen zusammen arbeiten möchten, müssen sich zertifizieren lassen. Damit will die Agentur Transparenz und Qualitätssicherung gewährleisten.
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