Sept. 16 – „Da das Gesetz zur Regulierung der Zeitarbeit noch nicht beschlossen ist, nutzen wir jede Chance, unsere Bedenken zu kommunizieren“, sagt Regionalleiter Frank van Hees. „Eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten macht keinen Sinn. Der Mitarbeiter muss das Unternehmen verlassen, obwohl er noch gebraucht wird, verliert eventuell den Anspruch auf seine Branchenzuschläge und die Chance auf eine Übernahme zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn der Kunde keinen längerfristigen Personalbedarf hat, wird er den Mitarbeiter nach Ablauf der 18 Monate nicht in die Stammbelegschaft übernehmen.“
Problematisch ist zudem die fehlende Definition von Equal pay. „Der Gesetzentwurf macht nicht deutlich, was damit gemeint ist. Da sind Missverständnisse und Fehler im Prinzip schon vorprogrammiert“, sagt Frank van Hees.
„Die Aktion ‚Praxis für Politik‘ begleite ich seit Jahren. So ist es für mich möglich auch solche Themen aufzunehmen, für die ich nicht unmittelbar zuständig bin, aber dabei helfen kann, die Anliegen an die Fachpolitiker weiterzutragen. Für uns Abgeordnete als Gesetzgeber sind diese Gespräche über konkrete Auswirkungen von Vorhaben absolut wichtig“, sagt Christian Hirte.
Neben dem neuen Gesetzentwurf wurde auch die Flüchtlingsproblematik angesprochen, obwohl es in Eisenach kein Thema ist. „In unserem Arbeitsalltag werden wir damit eigentlich nicht konfrontiert“, sagt Niederlassungsleiterin Sandra Rittel. „Ich finde es aber richtig, dass sich unsere Branche engagieren will, um möglichst viele Betroffene in Arbeit zu bringen.“