
Immer die richtigen Mitarbeiter. Dann, wenn Sie sie brauchen.
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, schafft eine Win-win-Situation: Sie bietet Unternehmen Flexibilität und Planungssicherheit, während sie Mitarbeitern neue Perspektiven und Arbeitsplatzsicherheit eröffnet.
Mit Hofmann Personal, actuell, Lott und experts sowie ihren kompetenten Beratern verfügt die I. K. Hofmann Unternehmensgruppe über eine führende Plattform für die gezielte Suche und Überlassung von qualifiziertem Personal. Während sich Hofmann Personal bundesweit auf die Branchen Technik, Gewerbe und Büro konzentriert, sind actuell und Lott in ausgewählten Regionen ebenfalls in diesen Branchen tätig. experts widmet sich bundesweit der Überlassung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften.
Ihre Vorteile als Hofmann-Kunde.
Das haben Unternehmen davon, dass wir für Sie arbeiten.
Ihre Vorteile als Hofmann-Kunde.
- Zusätzliches Personal bei Großaufträgen oder zeitlich begrenzten Arbeitsspitzen.
- Garantiert handverlesenes Personal, ausgewählt nach unseren Qualitätskriterien und Ihren Bedürfnissen.
- Kurzfristige Einsätze schaffen langfristige Lösungen.
- Hohe Kundenzufriedenheit durch geringe Fluktuation und hohe Kompetenz.
- Fingerspitzengefühl und langjährige Erfahrung bei der Mitarbeitersuche und -betreuung.
- Umfassende Markt- und Branchenkenntnis als einer der größten Personaldienstleister Deutschlands.
- Erfolgreich seit mehr als 40 Jahren.
- Zuverlässigkeit, Seriosität und Diskretion.
- Umfangreiches Netzwerk.


Das
interessiert auch Unternehmen.
Das haben Mitarbeiter davon, dass sie im Rahmen der Zeitarbeit für uns tätig sind.
Das interessiert auch Unternehmen.
- Faire und leistungsgerechte Bezahlung nach Tarifvertrag plus Branchenzuschläge.
- Raus aus der Routine: Zeitarbeitnehmer lernen immer wieder neue Einsatzbereiche kennen und profitieren von neuen Einblicken.
- Ein „Job nach Maß“ – die externen Mitarbeiter bestimmen Einsatzort und -dauer.
- Externe Mitarbeiter werden Teil des Teams eines der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands.

Arbeitnehmerüberlassung –
das Herz unseres Unternehmens.
Wir arbeiten für Ihren Erfolg – flexibel und zuverlässig.
Arbeitnehmerüberlassung – das Herz unseres Unternehmens.
Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit ist unser Kerngeschäft: Mehr als 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich sind in Deutschland für unsere Kunden im Einsatz, um bei Auftragsspitzen, Großaufträgen oder krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen den erhöhten Personalbedarf im Unternehmen zu überbrücken. Unser Personal kann kurzfristig angefordert werden und steht sowohl für Tageseinsätze als auch für längere Zeiträume zur Verfügung.
Grundlage unserer Arbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der BAP/DGB-Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).

Master-Vendor- & On-Site-Management.
Wenn es etwas mehr sein darf.
Wenn es mehr sein darf.
Wenn Sie mit mehreren Personaldienstleistern und Zeitarbeitsfirmen zusammenarbeiten, bieten wir Ihnen unsere Dienste als Master Vendor an. Wir steuern federführend den Einsatz von Fremdpersonal bei Großaufträgen oder anderen Anforderungen. So können Sie sich noch stärker auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Auch On-Site-Management ist möglich: In diesem Fall sind unsere Personalexperten direkt bei Ihnen vor Ort. Der Vorteil: Unsere Experten können schnell und direkt auf den Bedarf reagieren. Zudem ermöglicht diese Form des externen Personalmanagements eine effektive Zusammenarbeit aller Entleiher, wenn Sie beispielsweise mit mehreren Personaldienstleistern zusammenarbeiten.

Wie läuft Arbeitnehmerüberlassung?
Sie wollen mehr wissen? Hier gibt’s den Überblick.
Wie läuft Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung hat viele Namen: Zeitarbeit, Leiharbeit. Die wenigsten haben einen guten Klang. Fest steht aber: Arbeitnehmerüberlassung kann für viele Unternehmen und Arbeitnehmer große Möglichkeiten und Chancen eröffnen. Gerade der Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer längeren Auszeit wird Arbeitnehmern durch die Arbeitnehmerüberlassung erheblich erleichtert. Auch die Zahl der Zeitarbeitnehmer, die über die Arbeitnehmerüberlassung in einem Unternehmen Fuß gefasst haben und anschließend fest übernommen wurden, ist beachtlich.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Arbeitnehmerüberlassung um ein Dreiecksverhältnis. In diesem Dreieck stehen sich der Arbeitnehmer, ein Unternehmen und der Verleiher gegenüber. Das Unternehmen tritt als Entleiher auf, das Zeitarbeitsunternehmen als Verleiher. Im Prinzip stellt das Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitnehmer ein. Arbeitgeber des Arbeitnehmers ist also das Zeitarbeitsunternehmen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, „ausgeliehen“ zu werden. Nämlich an ein Unternehmen, das wiederum einen eigenen Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen hat. Und zwar einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag oder AÜV). Mit diesem Vertrag wird das Unternehmen zum Entleiher. Es leiht nun einen Mitarbeiter aus, der bei der Zeitarbeitsfirma angestellt ist. Für einen begrenzten Zeitraum versteht sich. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) begrenzt die ununterbrochene Dauer der Leiharbeit. Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers ist und bleibt in jedem Fall die Zeitarbeitsfirma. Laut Arbeitsvertrag genießt der Arbeitnehmer die entsprechenden Rechte und Leistungen wie Renten-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung sowie bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt die üblichen Arbeitgeberpflichten und entscheidet über Vertragsverlängerungen, Urlaubsgewährung, Abmahnungen und Kündigungen. Das Unternehmen, in dem der Arbeitnehmer nun arbeitet, ist der Kunde der Zeitarbeitsfirma. Es kann dem Zeitarbeitnehmer Weisungen erteilen, seine Leistung beurteilen und seine Arbeitszeit festlegen. Bei Hofmann Personal wird ein überlassener Mitarbeiter als „Mitarbeiter im Kundeneinsatz“ bezeichnet. Der Entleiher – das Unternehmen – ist der „Kunde“. Einen potenziellen Mitarbeiter, der sich bei uns bewirbt, nennen wir „Bewerber“.


Das Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz.
Mehr über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Der erste Paragraf des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stellt klar: Leiharbeit ist erlaubnispflichtig. Das bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Leiharbeit überhaupt stattfinden darf. Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt. Die Erlaubnispflicht soll sicherstellen, dass die Verleiher die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu schaut sich die Agentur für Arbeit die Verträge, mit denen ein Zeitarbeitsunternehmen hantiert, genau an. Klar ist: Arbeitsverträge sind unwirksam, wenn keine Erlaubnispflicht besteht. Das hat nicht nur Folgen für die Zeitarbeitsfirma, sondern auch für den Entleiher, also das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer arbeitet.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde zuletzt zum 1. April 2017 grundlegend und umfassend reformiert. Diese Reform brachte wesentliche Änderungen mit sich, unter anderem die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und die Verpflichtung zur Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit der Stammbelegschaft (Equal Pay) nach 9 Monaten.
Ein wichtiges Element, insbesondere für Leiharbeitnehmer, die länger in einem Überlassungsverhältnis arbeiten, ist der Gleichstellungsgrundsatz des AÜG. Wie oben beschrieben, hat ein Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher. Aus diesem Vertrag ergeben sich verschiedene Rechte. Der Gleichstellungsgrundsatz gleicht diese Rechte an die der Stammbelegschaft an und erweitert sie entsprechend für den Leiharbeitnehmer. Das vielleicht wichtigste Merkmal des Equal-Pay-Grundsatzes: Equal Pay. Der Equal-Pay-Grundsatz soll sicherstellen, dass ein Zeitarbeitnehmer nicht schlechter gestellt wird als ein Mitarbeiter der Stammbelegschaft. Ist das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers höher, hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf einen sogenannten Equal-Pay-Zuschlag. Für die genaue Berechnung hat der Gesetzgeber Fristen und die Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages vorgesehen.
Grundsätzlich gilt der Gleichstellungsgrundsatz: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf die beim Entleiher geltenden Arbeitsbedingungen. Dies gilt insbesondere für das Arbeitsentgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmern der Stammbelegschaft zusteht. Das gesetzliche Equal Pay tritt nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an den Entleiher ein. Abweichungen sind durch Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages möglich.
Sie möchten mehr über die gesetzliche Grundlage erfahren? Hier finden Sie den genauen Wortlaut des Grundsatzes der Gleichstellung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Warum Arbeitnehmerüberlassung?
Sowohl für Unternehmen als auch für Leiharbeitnehmer
gibt es gute Gründe für die Zeitarbeit.
Warum überhaupt Arbeitnehmerüberlassung?
- Einige Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen haben wir oben bereits aufgezeigt. Es lohnt sich aber, einige Punkte noch einmal genauer zu betrachten. Für Unternehmen immer relevant: Auftragsspitzen, saisonale Schwankungen und krankheitsbedingte Ausfälle lassen sich mit Zeitarbeit sehr gut abfedern und bewältigen. Hinzu kommt der relativ geringe administrative Aufwand. Da die Zeitarbeitnehmer bei einem Personaldienstleister wie uns angestellt sind, kümmern sich die Zeitarbeitsunternehmen um die Abwicklung der Personalangelegenheiten wie Lohnzahlung, Urlaubsplanung etc. Das entlastet die eigene Personalabteilung. Angenehmer Nebeneffekt: Die eigenen Mitarbeiter können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und werden nicht durch andere Aufgaben gebunden.
- Der Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Immer mehr Menschen nutzen die Arbeitnehmerüberlassung als Sprungbrett, um wieder ins Berufsleben einzusteigen, sich neu zu orientieren oder vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen und Bereichen zu sammeln. Berufseinsteiger, Quereinsteiger und Berufsrückkehrer nutzen zunehmend die Arbeitnehmerüberlassung, um Fuß zu fassen oder ganz neue berufliche Horizonte zu entdecken. War der Wechsel in ein anderes Unternehmen früher eher verpönt, gilt er heute zunehmend als Beleg für hohe Flexibilität. Gerade in Fach- und Führungspositionen nutzen viele Bewerber die Möglichkeit, projektbezogen zu arbeiten, sich Know-how anzueignen und dieses für ihre Karriere zu nutzen. Zeitarbeit hat viel von ihrem einstigen schlechten Ruf verloren. Zu Recht. Und wir tun alles dafür, dass alle Beteiligten das Beste aus unserer Personaldienstleistung machen können. Unternehmen und Mitarbeiter.
- Übrigens: Wenn Sie auf der Suche nach ausgewählten Fach- und Führungskräften sind, bieten wir Ihnen einen exklusiven Service mit unserer unternehmenseigenen Plattform experts.jobs. Dort finden Sie hoch- und höchstqualifizierte Mitarbeiter, die gerne ihr Spezialwissen projektbezogen bei Ihnen einsetzen möchten. Neben der Arbeitnehmerüberlassung vermitteln wir aber auch direkt in eine Festanstellung bei Ihnen. Dabei übernehmen wir gerne sämtliche Schritte von der Bedarfsanalyse über die Bewerberauswahl bis hin zur Einstellung. Unsere Profis von experts freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unser Service für Sie im Überblick.
Unsere Vermittlungskompetenz reicht von Fachkräften für Produktion und Office bis hin zu hochqualifizierten Spezialisten und Führungskräften auf den Feldern Engineering, IT, Einkauf, Sales, Controlling und General Management.
Das spricht für Hofmann als Personalvermittler:
- Fingerspitzengefühl und langjährige Erfahrung bei der Bewerbersuche und Bewerberbetreuung
- Umfassende Markt- und Branchenkenntnis als einer der größten Personaldienstleister Deutschlands
- Erfolgreich seit mehr als 35 Jahren
- Zuverlässigkeit und Diskretion
- Umfassendes Netzwerk
Als Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)arbeiten wir auf der Grundlage der gemeinschaftlich festgelegten Berufsgrundsätze, die einen entsprechenden Qualitätsstandard sichern. Unsere Service-Qualität wird zudem regelmäßig nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
- Wilhelmstraße 23, 73433 Aalen
- Telefon +49 (0) 7361 55615-0
- E-Mail aalen@hofmann.info
- Kaiser-Ludwig-Ring 9, 92224 Amberg
- Telefon +49 (0)9621 68 997-0
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- Wolkensteiner Str. 32, 09456 Annaberg-Buchholz
- Telefon +49 (0)371-600090
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- Bahnhofsplatz 8, 91522 Ansbach
- Telefon +49 (0)981 46607-0
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- Greifswalder Straße 24, 99085 Arnstadt
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- Am Perlachberg 3, 86150 Augsburg
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- Marktplatz 3, 26603 Aurich
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- Willy-Lessing-Str. 5, 96047 Bamberg
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- Öffnungszeiten
Mo. – Fr: 08.00 – 17.00 Uhr
- Schulstraße 11, 95444 Bayreuth
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- Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
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- Contrescarpe 45, 28195 Bremen
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- Hafenstraße 28, 94469 Deggendorf
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- Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
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- Am Wehrhahn 28, 40211 Düsseldorf
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- Karl-Marx-Str. 35 c , 15890 Eisenhüttenstadt
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- Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt
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- Martinsbühler Straße 4 , 91054 Erlangen
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- Schuhstraße 1, 91052 Erlangen
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- Im Taubengrund 12, 65451 Kelsterbach
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- Ziegelbräustr. 2a, 85049 Ingolstadt
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- Im Taubengrund 12 , 65451 Kelsterbach
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- Rainer-Haungs-Str. 6 , 77933 Lahr
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- Meisenstraße 22a, 84030 Landshut
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- Dresdner Str. 21 , 04103 Leipzig
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- Walter-Köhn-Str. 4B, 04356 Leipzig
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- An Renngraben 7, 65549 Limburg
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- Otto-von-Guericke-Straße 49 , 39104 Magdeburg
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- Bahnhofstraße 11 , 89073
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