Staatsministerin im Austausch mit Ingrid Hofmann zum Thema Integration von Flüchtlingen

Annette Widmann Mauz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt im Kabinett Merkel, ließ sich von Ingrid Hofmann unsere Erfahrungen bei der Integration von Flüchtlingen schildern

Staatsministerin Annette Widmann Mauz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt im Kabinett Merkel, besuchte uns in der Firmenzentrale zum Gedankenaustausch über das Thema Integration von Flüchtlingen.
Beim Gespräch ebenfalls dabei: Sebastian Brehm, Mitglied des deutschen Bundestags der CSU.

Januar 2019 – Mit großer Offenheit und Interesse trat uns Staatsministerin Annette Widmann Mauz gegenüber, die im Kabinett Merkel für das Thema „Integration von Flüchtlingen“ verantwortlich ist. Sie wollte wissen, welche Erfahrungen wir bei der Integration von geflüchteten Menschen machen, wie wir vorgehen und welche Hürden uns noch begegnen. Sehr gerne haben wir ihr Rede und Antwort gestanden.

Seit Beginn der Flüchtlingskrise haben wir uns als Hofmann Personal in unserer Branche dafür stark gemacht, dass möglichst viele Zeitarbeitsunternehmen sich engagieren und ihre Kunden davon überzeugen bzw. darin unterstützen, Geflüchteten eine Chance zu geben. Uns war bewusst, dass die Menschen eher über wenig Qualifikationen verfügen und es am Arbeitsmarkt schwer haben werden – nicht nur wegen der fehlenden Deutschkenntnisse.

Entsprechend haben wir unsere jährlichen Unternehmensziele angepasst. Dieses Jahr wollen wir 1000 Geflüchtete einstellen. Durch dieses klare Bekenntnis weiß jeder Hofmann-Mitarbeiter, dass der Geschäftsführerin die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Anliegen ist. Auch im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) verantwortet Ingrid Hofmann das Thema und treibt es voran.

Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hat die Branche einen bedeutenden Anteil an der Integration: Von 82.700 Geflüchteten konnten 29.600, also 36 Prozent, eine Beschäftigung über die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) aufnehmen! (Zeitraum September 2017 bis August 2018)