Informationsveranstaltung zur AÜG Novelle für Beschäftiger

(Service Center) Im November lud Hofmann Personal seine Kunden zu einer Informationsveranstaltung zu den Neuerungen im Arbeitsüberlassungsgesetz, welches ab 2013 in Kraft treten wird. Unsere Ansprechpartner hatten die Möglichkeit jeweils einen Termin in den Städten Wien, Graz und Linz wahr zu nehmen. Rund 180 Kunden folgten der Einladung und konnten direkt an den Fachmann Dr. Georg Bruckmüller ihre offenen Fragen stellen, welcher gerne mit Rat und Tat zur Seite stand.

AÜG „neu“

Die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie vom 19.11.2008

oder

„Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen” (lateinisch: Parturient montes, nascetur ridiculus mus, Horaz 65 bis 8 v. Chr.).

Seit 2008 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Arbeitskräfteüberlassung erlassen. Ziel war es, die Zeitarbeit zu fördern und Einschränkungen sowie Hindernisse abzubauen. Zeitarbeit hat sich in allen Studien als Jobmotor und für viele Arbeitslose als Einstieg in konventionelle Arbeitsverhältnisse bewährt – das sollte ausgebaut werden und für die Zeitarbeiter sollten sichere und faire Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das Motto der Richtlinie war „Flexecurity“.

Für die Umsetzung in nationales Recht hatten die Mitgliedsstaaten Zeit bis zum 05.12.2011 – Seitdem war Österreich bereits in Verzug. Das wäre nicht nötig gewesen, gilt doch das Österreichische AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) als wegweisend für ganz Europa. Volle arbeitsrechtliche Integration bei gleicher Bezahlung und Anwendung eines eigenen Kollektivvertrages gibt es praktisch in keinem anderen Land. In Deutschland z.B. sind Einkommensunterschiede zum Stammpersonal  von 30 bis 50 Prozent die Regel, in anderen Ländern gibt es weder Kündigungsschutz noch Lohnfortzahlung.

Einzig beim Zahlenwerk hatte Österreich Nachholbedarf - die einzigen offiziellen Zahlen zur Zeitarbeit lieferte die alljährliche „Stichtagserhebung“, die mit dünnen Auswertungen wenig Möglichkeiten zur statistischen Auswertung bot. Hier musste nachgebessert werden.

Was daraus entstand hatte schon kabarettistischen Unterhaltungswert – Gewerkschaftsvertreter und Teile der Politik forderten lautstark Einschränkungen und Teuerungen sowie Verwaltungsauflagen, die unmöglich zu administrieren waren – ungeachtet dessen, dass die Richtlinie genau das Gegenteil davon erreichen wollte. Zeitarbeit sollte unbürokratischer, einfacher und rechtssicherer werden.

Nachdem die Tarifpartner auf keinen gemeinsamen Nenner kamen, folgten erste Gesetzesentwürfe, die nur einen Vorteil hatten: Sie waren vom BMASK unter Federführung der Gewerkschaften handwerklich derartig schlecht „zusammengeschustert“, dass allein  die Androhung einer Klage durch den Ciett (Europäischer Verband der Zeitarbeit) die Entwürfe wieder in den Schubladen verschwinden ließ.

Nach vielen Diskussionen und Verhandlungsrunden, in denen speziell der VZA (Verband Zeitarbeit) eine wichtige Rolle spielte und mit Formulierungsvorschläge für Rechtssicherheit sorgte, passierte dann doch noch die AÜG Novelle im November 2012 den Nationalrat und tritt nun mit 2013 in Kraft – mit Inhalten, die die nur wenig Verbesserungen für die Zeitarbeiter mitbringen, die Verwaltung jedoch noch einmal komplizieren.

So ist die Überlassung durch ausländische Zeitarbeitsfirmen nach Österreich hinein praktisch zum Scheitern verurteilt – Haftungsbedingungen und Verwaltung machen dies den Beschäftigern zum unkalkulierbaren Risiko.

Die Entlohnung der Zeitarbeiter bleibt unberührt und wird weiterhin durch kollektivvertragliche  Vereinbarungen geregelt. Einzig die Integration in Wohlfahrts-, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen (sofern diese durch eine BV vereinbart sind) ist nun gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdem ist den Zeitarbeitern (sofern voraussehbar) das Einsatzende mindestens 14 Tage vorab anzukündigen und sie sind ab dem 5. Beschäftigungsjahr vom Beschäftiger in Betriebspensionen zu integrieren (ab 2014).

Die Kosten werden allerdings nur leicht steigen - ab 2013 werden 0,25% vom Jahresbrutto in einen Sozial- und Weiterbildungsfond eingezahlt, aus dem Weiterbildungen und Qualifizierungen finanziert werden sollen. Genau wie bei der gesetzlichen Auflösungsabgabe (für alle Betriebe) in Höhe von 113€ gibt es hier allerdings weder Durchführungsrichtlinien noch einen konkreten Verwendungszweck.

Fazit: Gebracht hat es den Zeitarbeitern nicht viel – die korrekte Administration und Abrechnung wird allerdings so kompliziert, dass wohl nur gut aufgestellte Personaldienstleister eine korrekte Abwicklung garantieren können. Die zahlreichen Klein- und Mittelständler dieser Branche sind die Leidtragenden – Sie werden sich schwertun, die dafür nötige Administration zu gewährleisten und deshalb zukünftig eher selten als Lieferanten berücksichtigt werden.

Wer die vollständige Texte, den Textvergleich der Veränderungen oder eine Checkliste für Zeitarbeit benötigt, erhält diese Unterlagen von uns. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Ihre Hofmann-Niederlassung.