Müntefering will auf Zeitarbeitbranche zugehen

Bundesminister Franz Müntefering bei seiner Rede auf dem Berliner CIETT Kongress
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt im Gespräch mit dem Präsidenten des Ciett Joel Biller und Ingrid Hofmann

Jahreskonferenz des internationalen Verbandes der Zeitarbeitbranche (CIETT) fand nach 16 Jahren wieder in Berlin statt

Mai 2006 Er habe sich vorgenommen, in nächster Zeit intensiv mit der Zeitarbeitbranche zu sprechen, um Vorbehalte abzubauen und die Beschäftigungspotentiale zu nutzen, meinte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering anläßlich seiner Rede auf der "World Employment Conference 2006", die der Bundesverband Zeitarbeit für den internationalen Dachverband der Zeitarbeitbranche Ciett vom 17. bis 19. Mai in Berlin ausrichtete. Zeitarbeit sei Teil des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes geworden. Die Branche sei jedoch gefordert, schwarze Schafe, die es im Übrigen in allen Bereichen gebe, auszugrenzen. Was das Kombilohnmodell anbelangt, sähe er dieses nicht als flächendeckendes Instrument; tarifliche Mindestlöhne seien hingegen wünschenswert. Diese wurden inzwischen von dem BZA und dem DGB in einem Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt. Demnach beträgt das Mindestentgelt am 01.07.06 in Westdeutschland 7 Euro und im Osten 6,10 Euro, ab 01.01.07 wären es 7,15 Euro (im Osten 6,22 Euro) und ab 01.01.08 im Westen 7,31 Euro (6,36 Euro in Ostedeutschland). Der Vertrag erhält jedoch nur seine Gültigkeit, wenn die Zeitarbeit als Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und der Mindestlohnvertrag dann durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemein gültig erklärt wird. Mit einer Entscheidung wird noch im Laufe diesen Jahres gerechnet.


Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt bescheinigte der Branche eine große Bedeutung für den Arbeitsmarkt. Sie sei heute ein unerlässliches Instrument für die moderne Personalpolitik. Hundt forderte, neben einer grundsätzlich besseren Wirtschaftsentwicklung benötige die Zeitarbeit dabei ganz spezifische Erleichterung. Er betonte, dass insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz - das so genannte Equal Treatment - der Zeitarbeit neue Lasten auferlege. Diese Verpflichtung schränke die vertragliche Gestaltungsfreiheit systemwidrig ein und führe zu unnötigem Verwaltungsaufwand.