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Ausgleich zwischen den Interessen

Anette Kramme, Bundestagsmitglied (SPD) und Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sprach mit Ingrid Hofmann über die geplanten Gesetzesänderungen bzgl. Zeitarbeit

Oktober 14 – Als erfahrene Rechtsanwältin und engagierte Politikerin ist ihr daran gelegen, sich besonders bei umstrittenen Themen Argumente und Positionen aller Beteiligten anzuhören, um zu einer guten Lösung zu kommen. Staatssekretärin Anette Kramme besuchte uns darum in der Nürnberger Hauptverwaltung und tauschte sich intensiv mit Ingrid Hofmann aus, die ihre Einschätzung der geplanten Gesetzesänderungen darlegte und der Politikerin ihrerseits Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung der Zeitarbeit stellte.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, in der Zeitarbeit Equal Pay nach neun Monaten und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten umzusetzen. Eine genaue Ausgestaltung des Gesetzes durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht jedoch noch aus.

Da weder die betroffenen Zeitarbeitnehmer, noch die auf Flexibilität angewiesenen Unternehmen benachteiligt werden sollen, könnten Öffnungsklauseln die unterschiedlichen Interessen in Einklang bringen. Derzeit bearbeitet das zuständige Bundesministerium noch die Tarifeinheit und die Folgen des Mindestlohns. Darum ist eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema Zeitarbeit wohl erst nächstes Jahr zu erwarten.

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