Anfang Oktober besuchte Martin Kröber (MdB), SPD-Bundestagsabgeordneter für Magdeburg und Vertreter der Interessen seines Wahlkreises im Deutschen Bundestag, die Niederlassung Magdeburg.
Der Besuch erfolgte auf Anfrage des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) im Rahmen des „Praxistest Zeitarbeit 2026“ – einer Initiative, die politischen Vertreterinnen und Vertretern einen direkten Einblick in die Praxis, die Leistungen und die Herausforderungen der Zeitarbeitsbranche ermöglicht. Im Mittelpunkt stand ein offener und konstruktiver Austausch über die Zeitarbeit sowie über die aktuelle Arbeitsmarktlage in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Zu Beginn wurde das Unternehmen Hofmann Personal vorgestellt. Im Rahmen der anschließenden Besichtigung der Arbeitsplätze der Niederlassung erhielt Martin Kröber einen persönlichen Einblick in die täglichen Abläufe und Aufgaben vor Ort. Dabei konnten bereits erste Fragen beantwortet werden, bevor anschließend näher auf die einzelnen Themen eingegangen wurde. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzten die Gelegenheit, ihre Erfahrungen einzubringen, Fragen zu beantworten und ihre Perspektiven auf die Arbeit in der Zeitarbeit zu schildern.
Am Gespräch mit Martin Kröber nahmen folgende Personen teil:
Frau Annette Müller (Niederlassungsleitung)
Frau Steffi Simon (Disposition)
Frau Nicole Streißenberger-Pchayeck (Disposition)
Herr Frank Fuchs (Sachbearbeitung)
Herr Michael Laux (Relationshipmanager)
Das Gespräch verlief sehr offen, freundlich und wertschätzend. Der Austausch auf Augenhöhe bot Herrn Kröber die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven zu Hofmann Personal und der Branche Zeitarbeit anzusprechen und wertvolle Einblicke in die regionale Arbeitsmarktsituation zu gewinnen. Auch gewerkschaftsnahe Sichtweisen wurden offen und sachlich besprochen.
Im Rahmen des Austauschs wurden zudem zwei für die Zeitarbeitsbranche besonders wichtige Themen angesprochen. Martin Kröber sieht die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer ebenso wie Hofmann Personal kritisch. Darüber hinaus wurde die Problematik im Zusammenhang mit § 40 AufenthG thematisiert. Danach ist es unserer Branche gesetzlich untersagt, Drittstaatsangehörige – also Menschen außerhalb der Europäischen Union, die Arbeit suchen und hier dringend benötigt werden – im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu rekrutieren. Herr Kröber zeigte Interesse, sich diesem Thema besonders anzunehmen. Rückblickend war der Besuch für beide Seiten sehr informativ, bereichernd und von großem gegenseitigem Interesse geprägt.
Aufgrund des positiven Austauschs wurde zum Abschluss ein Wiederholungsbesuch in Aussicht gestellt.



