Ausgebreitete Eurobanknoten verschiedener Stückelungen, darunter 50-, 100-, 200- und 500-Euro-Scheine
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Mehr Geld für Zeitarbeitende bei der Steuer

Zeitarbeitende können bei der Steuererklärung künftig mehr Geld zurückbekommen. Grund ist ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen.

Das Gericht entschied, dass Zeitarbeitende die gesamten Hin- und Rückfahrten zu ihrem Einsatzort pro Arbeitstag ansetzen dürfen. Konkret verdoppelte sich im Streitfall eines Produktionshelfers die als Werbungskosten anerkannte Summe von 6.210 Euro auf 13.110 Euro für zwei Jahre. Grundlage war, dass Zeitarbeitende häufig befristet bei verschiedenen Kunden eingesetzt werden und daher keine dauerhafte Zuordnung zu einem Arbeitsplatz besteht. Das Urteil gilt bundesweit und eröffnet Zeitarbeitnehmenden die Möglichkeit, ihre Steuerlast deutlich zu senken, indem sie die tatsächlichen Reisekosten geltend machen. Beschäftigte sollten bei der Steuererklärung ausdrücklich auf die Entscheidung des FG Niedersachsen verweisen.

Hier findet ihr noch weitere Informationen dazu.

Feierliche Übernahme von zwei ehemaligen Auszubildenden bei Hofmann Personal.
Neuigkeiten von unseren Auszubildenden

Erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse und eine Auszeichnung 
Drei ehemalige Auszubildende, Blerta Mulliqi, Benedikt Gwosdz und Kristiyan Timurdzhiyan haben ihre Ausbildung erfolgreich…

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SIA Hall of Fame, Staffing 100 Europe 2026 Logo.
SIA Hall of Fame | Staffing 100 Europe 2026

Staffing Industry Analysts (SIA) ist das weltweit führende Analyse- und Forschungsunternehmen für die Personaldienstleistungsbranche. Jedes Jahr zeichnet SIA mit der Staffing Hall…

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Gruppenfoto der GVP-Mitgliederversammlung, bei der Ingrid Hofmann, geschäftsführende Alleingesellschafterin der I. K. Hofmann GmbH, zur Vizepräsidentin gewählt wurde.
Klares Votum für Kontinuität

GVP-Mitglieder bestätigen Christian Baumann und Ingrid Hofmann an der Verbandsspitze

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