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Re-Regulierung der Zeitarbeit?

Auf der Fachtagung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU zum Thema Zeitarbeit diskutierten Vertreter der Zeitarbeitbranche, der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sowie der Gewerkschaften das Für und Wider einer erneuten Regulierung der Zeitarbeit durch den Gesetzgeber

Januar 08 Muss es in Kundenunternehmen eine Quotenregelung geben? Sollte die Überlassungsdauer wieder begrenzt werden? Welche Bedeutung hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Raimund Becker von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) verwies in seinem Eingangsstatement auf wichtige Faktoren: Zeitarbeit hat erheblich zum Abbau von Arbeitslosigkeit beigetragen, denn zwei Drittel der Zeitarbeitmitarbeiter waren vor ihrer Beschäftigung arbeitslos. Etwa 30 Prozent der Zeitarbeitmitarbeiter verfügen über keine Berufsausbildung, was eine Stellensuche auf dem Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Die BA schätzt, dass ca. 10 bis 15 Prozent der Zeitarbeitmitarbeiter von Kunden übernommen werden; weitere 15 Prozent über Eigeninitiative eine neue Beschäftigung finden. Grundsätzlich hilft Zeitarbeit dabei, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Signifikant sei auch, dass bei länger anhaltendem Aufschwung die Zeitarbeit in ihrer Bedeutung zurückgeht und stattdessen die Unternehmen selbst wieder Personal einstellen.

Dr. Regina Görner von der IG Metall betonte, dass die Gewerkschaft nicht grundsätzlich gegen Zeitarbeit sei, sich aber andere Bedingungen vorstelle. Ihrer Meinung nach verdrängten Zeitarbeitmitarbeiter Stammarbeitsplätze. (Dieses ist in der Forschung nach wie  umstritten) Sie möchte, dass der Anteil der Zeitarbeitmitarbeiter in einem Unternehmen mit Hilfe einer Quotenregelung durch den Gesetzgeber festlegt wird. Der Anspruch auf Mitarbeiterbeteiligung, Altersvorsorge und Qualifikation würde bei Zeitarbeitmitarbeitern kaum berücksichtigt.  Auch die Unfallquote bei Zeitarbeitmitarbeitern sei höher als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen.

Ingrid Hofmann entgegnete, dass man diese Themen sehr differenziert betrachten müsse. Hofmann Personal Leasing beispielsweise sei SCP-zertifiziert, was bedeutet, dass die Unfallquote unter einem bestimmten Prozentsatz liegen muss. Die betriebliche Altersvorsorge ist im BZA-Tarifvertrag verankert, d.h. jeder Zeitarbeitmitarbeiter, der nach BZA-Tarifvertrag bezahlt wird, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Was die Qualifikation anbelangt, räumte Ingrid Hofmann ein, bestünde noch Nachholbedarf. In unterschiedlichen Zeitarbeitunternehmen würde allerdings schon lange weiterqualifiziert. Zudem sei man bereits dabei, diese in Kooperation mit Kundenunternehmen weiter auszubauen.

Gerald Weiß, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales plädierte während der zweistündigen Diskussion für die Konstanz von Rahmenbedingungen und fragte, ob nicht viele der angesprochenen Punkte besser auf tariflicher Ebene zu lösen seien.

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